Rechtsdienst Der Lebenshilfe |
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Rechtsdienst Der LebenshilfeRechtsdienst Der LebenshilfeDer Rechtsdienst der Lebenshilfe wendet sich vor allem an Jurist(inn)en, Mitarbeiter(innen) in Behörden und beratende Mitarbeiter(innen) in Behindertenorganisationen und -einrichtungen. Er im Bilde sein über aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik und über die behinderte Menschen betreffende Judikative. Mitbeteiligt am Rechtsdienst sind neben der herausgebenden Bundesvereinigung Lebenshilfe der Bundesvereinigung Evangelische Behindertenhilfe (BEB), der Abteilung Katholischer Einrichtungen und Dienste für lern- und geistigbehinderte Menschen (VKELG) als auch der Abteilung für Anthroposophische Heilpädagogik und Soziale Anstellung. BITTE
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